Jugendarbeitsschutzuntersuchung

Liebe Jugendliche!
Für alle, die vor dem 18. Lebensjahr eine Berufsausbildung oder berufliche Tätigkeit beginnen, ist nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz die Jugendarbeitsschutzuntersuchung vorgeschrieben. Sie erfolgt vor der Aufnahme einer Ausbildung.
Solltet Ihr das 18. Lebensjahr nach Ablauf des ersten Beschäftigungsjahres noch nicht vollendet haben, wird eine Nachuntersuchung durchgeführt. 
Wir führen dazu eine Anamnese nach einem standardisierten Fragebogen, sowie eine Ganzkörperuntersuchung und einen Urintest durch.
Sollte es nötig werden, können Ergänzungsuntersuchungen bei einem Facharzt veranlasst werden. Die Kosten für die Untersuchung werden von dem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt übernommen.  Vordrucke sind bei der Gemeindeverwaltung, oder auch bei der Berufsschule oder beim Gewerbeaufsichtsamt erhältlich.
Bitte bringt zu dieser Untersuchung Euren Impfpass mit.